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Auszug aus dem DVG Newsletter
vom 18.03.05
"V D H – S a c h k u n d e n a c h w e i s e"
Dieses Thema scheint bei einigen Vereinen doch mit einer größeren Irritation belastet zu sein, daher versuche ich hier einmal mit meinen Worten wichtige Punkte zu erklären.
Jeder Vereinsvorsitzende, Kreisvorsitzende und Landesvorsitzende hat die Möglichkeit auf der im November 2004 übersandten „Ehrenauszeichnungsliste“ festzustellen, welche Mitglieder einen VDH-SKN haben und mit welchem „Ablaufdatum“ er bei der DVG HG registriert ist. Diese Liste zeigt am rechten Rand (beim betreffenden Mitglied) die Schlüsselzahl 44, die darunter stehende Zahl ist die Jahreszahl. Haben Sie z.B. auf der Liste stehen 44
05
so sagen Ihnen diese Zahlen, dass der Inhaber einen gültigen VDH-SKN hat, der bis zum 31.12.2005 gültig ist. Entsenden Sie ihn in ein Fortbildungsseminar, so verlängert sich der Ausweis um drei Jahre, in der nächsten Liste stünde dann 08 als Ablaufdatum.
D.h., wenn Sie das Gültigkeitsdatum Ihres VDH-SKN mit dem vergleichen möchten, wie es beim DVG absteht, bitten sie Ihren MV-Vorsitzenden, dies in den vorliegenden Listen (übersandt Nov. 2004) nachzulesen. Sollten Sie danach an einer DVG angemeldeten Fortbildungen teilgenommen haben, die der Seminarleiter auch in Ihrem SKN vermerkte, ist der Ausweis dann um drei weitere Jahre gültig verlängert; dieses Datum findet der Vorsitzende dann erst im herbst diesen Jahres auf seiner Liste.
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